Mehr Gerechtigkeit im Alter: Verpflichtendes Pensionssplitting ist ein Gebot der Stunde!

Frauen leisten in Vorarlberg nach wie vor vorrangig die Versorgungsarbeit in den Familien. Das betrifft die Erziehung der Kinder, aber auch die Pflege von Angehörigen. „Wenn sie dem Arbeitsmarkt auf Grund dieser gesellschaftlich wertvollen Familienarbeit länger fernbleiben, hat dies gravierende Auswirkungen auf ihre Pensionsansprüche. So erhalten Frauen in Österreich im Durchschnitt eine um 42% niedrigere Pension als Männer“, berichtet VP-Frauensprecherin Gabriele Graf und verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Faktum der damit verbundenen Altersarmut. Zwar können Eltern seit dem Jahr 2005 die Pensionsansprüche aus der Zeit der Kindererziehung und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt untereinander aufteilen, ohne spätere Pensionsungleichheiten in Kauf nehmen zu müssen – das sogenannte Pensionssplitting. „Allerdings wurden im Jahr 2019 österreichweit nur 583 Anträge auf ein freiwilliges Pensionssplitting gestellt. Seit dem Jahr 2010 wurden in Vorarlberg insgesamt 271 Ansuchen gestellt“, verweist Graf auf die aktuellen Zahlen.

Mehr Gerechtigkeit

Deshalb wird dem Vorarlberger Landtag nun ein Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt, der eine Reform des österreichischen Pensionssystems fordert: „Wir alle sind der Überzeugung, dass hier das Prinzip der Freiwilligkeit nicht greift und deshalb die Verpflichtung der einzige Weg zu mehr Pensionsgerechtigkeit ist“, hält VP-Generationen- und Familiensprecherin Andrea Schwarzmann fest und verweist auf mehrere Länder, indem das Pensionssplitting bereits gängige Praxis ist: „In Schweden werden die Beiträge der Eltern für 10 bis maximal 15 Jahre automatisch zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. In der Schweiz wurde das automatische Pensionssplitting schon vor 20 Jahren eingeführt“.

Konkret kann beim Pensionssplitting ein Elternteil bis zu 50 % seiner im Pensionskonto eingetragenen Gutschriften aus Erwerbstätigkeit an jenen Elternteil übertragen, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet. Der Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, bekommt eine höhere Pension. Bei jenem Elternteil, der Werte seiner Teilgutschrift überträgt, vermindert sich die Pension. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden.

„Auf Bundesebene wird seit einiger Zeit an konkreten Umsetzungsmodellen gearbeitet. Im Tiroler Landtag wird in diesem Monat ein All-Parteien-Antrag verabschiedet, der ins selbe Horn stößt und auch in Salzburg wird eine vergleichbare Initiative verfolgt“, berichten die Abgeordneten Graf und Schwarzmann und sind zuversichtlich, dass dieser Reformschritt im österreichischen Pensionssystem bald Realität wird.

Foto: Volkspartei Vorarlberg


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