Sicher ins neue Bildungsjahr

Corona-Vorkehrungen in den Bildungseinrichtungen

Nachdem das Bildungsministerium die bundesweiten Empfehlungen und Grundlagen für einen möglichst sicheren Start in das Betreuungs- und Schuljahr 2020/21 präsentiert hat, gilt es nun auf Landesebene die konkreten Weichenstellungen für das anlaufende Betreuungs- und Schuljahr vorzunehmen. Um Klarheit zu schaffen, luden Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrätin Martina Rüscher zu einem Elementarpädagogik-Gipfel und einem Schulgipfel ein. Ziel war es, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bildung und Gesundheit konkrete Handlungsempfehlungen zu vereinbaren und offene Fragen zu klären. „Die Grundlagen-Dokumente liegen vor. Detailfragen werden in Vorarlberg gemeinsam mit den Fachleuten aus Elementarpädagogik, Schule und Gesundheit geklärt. Wir bereiten uns sorgfältig vor, damit Kinderbetreuung und Schulunterricht im Herbst im Normalbetrieb, aber zugleich unter bestmöglichem Schutz der Gesundheit der Kinder als auch der Pädagoginnen und Pädagogen starten können“, betonen Barbara Schöbi-Fink und Martina Rüscher.

Die Bildungs- und Gesundheitsbehörden werden mit Start des neuen Betreuungs- und Schuljahres sehr eng zusammenarbeiten. Mit dem Ampelsystem des Bundes kommt dabei ein zusätzliches, verlässliches Instrument zur Orientierung für alle Beteiligten zum Einsatz. „Ziel ist es, dass sowohl die elementarpädagogischen Einrichtungen als auch die Schulen im Normalbetrieb, aber zugleich mit bestmöglichen Vorkehrungen für den Schutz der Gesundheit starten können. Dafür gilt es die nötige Klarheit für die Einrichtungen, Trägerschaften, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern sowie Kinder und Jugendliche zu schaffen“, betonen Schöbi-Fink und Rüscher.

Beim Schulgipfel haben die Bildungsdirektion, die Landessanitätsdirektion, die Personalvertretungen, die Schülervertretung, der Landeselternverband, Schulleitungen, der Gemeindeverband, die Gesundheitsberatung 1450 sowie die Ärztekammer teilgenommen. Beim Elementarpädagogik-Gipfel waren neben dem Fachbereich Elementarpädagogik und der Landessanitätsdirektion auch Pädagoginnen und Pädagogen, der Gemeindeverband, der Landesverband für Spielgruppen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Ärztekammer anwesend.
Bundeseinheitliche Vorgaben werden auf Landesebene konkretisiert

Vier Wochen vor Schulstart hat das Bildungsministerium die Rahmenbedingungen für einen möglichst sicheren Start in das neue Betreuungs- und Schuljahr vorgestellt. Schöbi-Fink und Rüscher halten es für sehr wichtig, dass es eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise gibt. Die frühzeitige Information schaffe die nötige Klarheit, um gezielte Vorkehrungen zu treffen. Das Land Vorarlberg wird den elementarpädagogischen Einrichtungen die Maßnahmen des Ampelsystems sowie das Hygiene- und Präventionshandbuch empfehlen. Für die Schulen gelten die Maßnahmen des Ampelsystems verpflichtend.

Essentiell wird es sein, dass die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen auch bei der Ampelfarbe „Rot“ nicht geschlossen werden – ein Notbetrieb ist sichergestellt. „Das entlastet unsere Familien enorm. Oberstes Ziel ist es, das Schließen von Schulen und Betreuungseinrichtungen wo immer möglichst zu vermeiden“, so Schöbi-Fink und Rüscher. Beide begrüßen es, dass auf die generelle Maskenpflicht im Unterricht verzichtet wird, und befürworten die geplante Handhabung des mit den Ländern und Bildungsdirektionen gemeinsam entwickelten Ampelsystems: „Es ist gut, dass je nach Farbe regionale Maßnahmen gesetzt werden können und entsprechend den Abstufungen gewisse Aktivitäten möglich bleiben.“

Ampel für elementarpädagogische Einrichtungen

GRÜN >> Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen
- Möglichkeiten schaffen Eltern und Kinder digital zu erreichen
- Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich Aktivitäten ins Freie verlagern

GELB >> Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen
- MNS-Pflicht im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
- Sportangebote vorwiegend im Freien
- Durchlüften, Reinigungs- und Raumkonzept für die Gruppen
- Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich Aktivitäten ins Frei verlagern

ORANGE >> Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen
- MNS-Pflicht im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
- Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
- Keine Durchmischung von Gruppen
- Sportangebote ausschließlich im Freien
- Spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. Abholen durch Eltern
- Keine Angebote durch Externe

ROT >> Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen
- MNS-Pflicht im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
- Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
- Keine Durchmischung von Gruppen
- Fernbleiben ist trotz verpflichtendem Kindergartenjahr gestattet

Ampel für Schulen 

GRÜN >> Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen
- Hygiene- und Präventionskonzept erstellen
- Krisenteam der Schule definieren
- Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern und Behörden definieren
- Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

GELB >> Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen
- MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
- MNS verpflichtend für schulfremde Personen
- Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen
- Singen nur im Freien oder mit MNS
- Ab Sek I: Bei Schließung von Klasse/Schule muss auf Distance-Learning umgestellt werden

ORANGE >> Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen und selbstorganisiertes Lernen
- Regelungen für den Schulbeginn und für Pausen zur Minimierung von Kontakten
- Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
- Keine Teilnahme schulfremder Personen
- Kein Singen in geschlossenen Räumen
- Vermeidung gemeinsamer Mittagspausen
- Lehrerkonferenzen finden online statt
- Ab Sek II: Umstellung auf Distance-Learning mit schulautonomer Möglichkeit, kleine Gruppen weiterhin im Präsenzbetrieb unterrichten.

ROT >> Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten
- Umstellung aller Schulen auf Distance-Learning
- Ersatzbetrieb an Pflichtschulen in Kleingruppen
- Einrichtung von Lernstationen
- MNS verpflichtend bei Aufenthalt in Schule
- Auch Ganztagesbetreuung im Notbetrieb (Kleingruppen)
- Bibliothek nur Ausleihe

Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall

Wenn in einer elementarpädagogischen Einrichtung oder in einer Schule der dringende Verdacht besteht, dass ein Kind, das sich in Betreuung befindet, an COVID-19 erkrankt ist, werden die Eltern des Kindes sofort kontaktiert und aufgefordert, das Kind unverzüglich abzuholen. Die Eltern oder die Betreuungseinrichtung rufen ebenso rasch die Gesundheitsberatung „1450“ an, die über die Notwendigkeit einer Testung entscheidet. Wenn ein Test durchgeführt wird, wird die Leitung der Einrichtung darüber informiert. Unabhängig davon darf das Kind erst in die Einrichtung zurückkehren, wenn es 24 Stunden symptomfrei ist – dies gilt auch bei einem negativen Testergebnis. Sollte der Test positiv ausfallen, gilt es den Anweisungen des Infektionsteams Folge zu leisten.
Diese Vorgehensweise gilt prinzipiell auch dann, wenn das Kind zuhause die einschlägigen Symptome aufweist und von den Eltern nicht in die Betreuungseinrichtung gebracht wird. Wichtig ist, dass die Eltern die Einrichtung darüber informieren und auch 1450 anrufen.

Vorgehensweise bei einem positiven Fall

Wird ein Kind positiv auf Covid-19 getestet, wird es nach Vorgabe der zuständigen Gesundheitsbehörde für zehn Tage abgesondert. Die Quarantäne gilt auch für alle Personen, die im selben Haushalt leben. Das Infektionsteam informiert zudem die Eltern, die Leitung der Einrichtung, die Bildungsdirektion und den Fachbereich Elementarpädagogik. Die Leitung stellt dem Infektionsteam Kontaktlisten zur Verfügung und informiert den Träger und die Eltern der betreffenden Gruppe/Klasse. Die anderen Kinder werden als Kontaktpersonen der Kategorie II angesehen, d.h. die Betreuung bzw. der Unterricht kann weiterhin regulär stattfinden.

Werden mehr als zwei Kinder in einem Abstand von weniger als zehn Tagen in derselben Gruppe/Klasse positiv getestet oder wird eine Betreuer:in oder Pädagog:in positiv getestet, prüft die zuständige Gesundheitsbehörde, ob die Absonderung einer ganzen Gruppe/Klasse von Kindern notwendig ist. Dies Vorgehensweise gilt für alle elementarpädagogischen Einrichtungen und die Schulen der Primarstufe.
Ab der Sekundarstufe 1 – also Kinder über 10 Jahre – stellt sich die Vorgehensweise ein wenig anders dar. Im Gegensatz zur Primarstufe, wo die Kinder als Kontaktpersonen der Kategorie II betrachtet werden, werden ab der Sekundarstufe 1 je nach Einstufung des Kontakts einzelne Schüler:innen bzw. Lehrpersonen abgesondert (häusliche Quarantäne) oder es wird eine Verkehrsbeschränkung (keine Einschränkungen bis auf Berufsausübung) ausgesprochen. Die Schulleitung erhält eine Information, wie viele Personen bis wann abgesondert werden. Die Maßnahmen werden immer für zehn Tage ab dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person angesetzt und sind durch Tests oder andere Maßnahmen nicht zu verkürzen. Für Personen, die mit der Kontaktperson im selben Haushalt leben, gelten keine Beschränkungen.

Testung des Personals bei positiven Fällen

Sollte es einen oder mehrere positive Fälle in elementarpädagogischen Einrichtungen oder Schulen geben, so hat die Landesregierung bereits zu Anfang der Krise beschlossen, dem gesamten Personal (auch ohne direkten Kontakt mit der positiv getesteten Person) anzubieten, sich gratis und freiwillig testen zu lassen.
Landesstatthalterin Schöbi-Fink verweist zudem auf die Hotlines für Elementarpädagogik und Schule, die im Landhaus sowie in der Bildungsdirektion zu Beginn der Krise im März eingerichtet wurden. Diese bleiben auch weiterhin bestehen, damit sich Träger, Einrichtungen und Eltern mit ihren Fragen an eine Fachstelle wenden können.
- Fachbereich Elementarpädagogik: Telefon 0664/6255375
- Bildungsdirektion: Telefon 0664/8109324, E-Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Positive Fälle in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen

In Vorarlberg sind 103 Personen bis 20 Jahre positiv getestet worden. Davon sind 88 bereits wieder genesen und 15 noch aktiv erkrankt.
Seit Beginn der Krise im März wurden in Vorarlberg insgesamt 20 Kinder unter sieben Jahren mit dem Virus infiziert. Nicht alle besuchen jedoch eine elementarpädagogische Einrichtung. Die Infektionszahlen in den elementarpädagogischen Einrichtungen waren in den Ferien sehr ruhig. Die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsbehörden und den Gemeinden sowie mit den privaten Trägern verlief schnell und geordnet. Auch in den insgesamt 311 Schulen verlief die Entwicklung ruhig. In der Zeit zwischen dem 12. März und dem 20. Mai haben sich lediglich 17 Schülerinnen und Schüler sowie 17 Lehrpersonen mit dem Virus infiziert. Bis zum Ende des Schuljahres gab es auch dank strenger Hygienevorgaben keine neuen Fälle an den Schulen.
„Diese Entwicklung sehen wir als Zeichen dafür, dass die Einrichtungen, Schulen und Träger sehr verantwortungsvoll mit der herausfordernden Situation umgegangen sind. Wir sind für den Herbst 2020 sehr zuversichtlich“, betont Landesstatthalterin Schöbi-Fink. Auch lassen die niedrigen Infektionszahlen in den elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen darauf schließen, dass diese entgegen anfänglichen Vermutungen keine großen Infektionsherde bzw. -quellen sind.


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