Den Urlaubsgästen einen sicheren Aufenthalt bieten

Vorkehrungen im Tourismus, um Infektionsrisiko zu minimieren

Trotz – mittlerweile deutlich abgeschwächter, aber keineswegs überstandener – Corona-Pandemie hat der Tourismus in Vorarlberg den Start in die Sommersaison geschafft. Landeshauptmann Markus Wallner, Tourismuslandesrat Christian Gantner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher zeigten sich im Pressefoyer am Dienstag, 14. Juli, erfreut über die gute Buchungslage, riefen aber zugleich dazu auf, die Corona-bedingten Schutzmaßnahmen weiter konsequent einzuhalten, um keinen unkontrollierbaren Anstieg der Infektionszahlen zu verursachen.

„Die Gäste buchen kurzfristig und sie fragen, ob sie am Urlaubsort sicher sind. Ein geringes Ansteckungsrisiko ist ein entscheidender Standortfaktor im Tourismus. Deshalb tun wir alles, damit den Urlaubsgästen in Vorarlberg ein schöner und sicherer Aufenthalt geboten werden kann“, appellierte Landeshauptmann Wallner, heuer den Urlaub möglichst im eigenen Land zu verbringen. Jene, die im Ausland urlauben, sollen sich jedenfalls eingehend über die geltenden Reisewarnungen und Einreisebestimmungen für die Rückkehr informieren.

Screening schafft Vertrauen

Ein Erfolg ist das Screening-Angebot für die Vorarlberger Tourismusbetriebe, um ihre Mitarbeitenden regelmäßig testen zu lassen. „Das Screening schafft Vertrauen bei den Gästen“, betonte Wallner. Er regte die Schaffung eines Zertifikats für Betriebe an, die dieses Angebot wahrnehmen.

Bisher wurden im Rahmen dieses Programms schon an die 3.000 Tests durchgeführt, teilte Landesrat Gantner mit. Auch er rief die Tourismusbetriebe dazu auf, das Angebot weiter intensiv zu nutzen. „Das ist eine wichtige Vorkehrungsmaßnahme, insbesondere auch schon mit Blick auf die kommende Wintersaison“, sagte er. Das Rote Kreuz hat vier Stützpunkte eingerichtet – in Bludenz, Feldkirch, Bregenz und Egg – und bietet insgesamt 18 Örtlichkeiten für Testungen an. In den großen Urlaubsregionen werden zwei Testungen pro Woche am selben Ort angeboten, um die Aufsplittung der teilnehmenden Mitarbeitenden zu ermöglichen. Die Abwicklung der Tests in Vorarlberg läuft über das Rote Kreuz, die gemeinsam mit der Landeswarnzentrale ein digitales Anmeldesystem entwickelt haben.

Erfreulich ist für Gantner auch die Inanspruchnahme der Sonderförderung, mit der das Land Vorarlberg dazu beitragen konnte, dass Gastronomie- und Beherbergunsbetriebe es durch die Lockdown-Phase geschafft und Liquiditätsengpässe überwunden haben. Bisher sind schon 1.224 Anträge mit einer Fördersumme von 12,8 Millionen Euro bearbeitet worden.

Umfassende Empfehlungen für Tourismusbetriebe

Landesrätin Rüscher verwies auf eine von Vorarlberg Tourismus und Land in enger Abstimmung erarbeitete Information für Beherbergungsbetriebe, um diese zu unterstützen, die Risiken der Corona-Pandemie so weit wie möglich zu reduzieren und den Gästen einen sorgenfreien und sicheren Urlaubsaufenthalt zu ermöglichen. Darin sind die rechtlichen Rahmenbedingungen übersichtlich dargestellt und es werden umfangreiche Empfehlungen für die Anreise von Gästen aus Risikogebieten, für das Verhalten bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung sowie für den Fall einer Infektion eines Gastes oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin gegeben.

Weiters teilte Rüscher mit, dass für Selbstzahler, die symptomfrei sind, aber sich trotzdem freiwillig testen lassen wollen, die Testkosten auf 45 Euro reduziert werden konnten. „Das soll noch mehr Anreiz bieten, sich testen zu lassen“, so Rüscher. Personen, die Symptome aufweisen, sollen sich wie schon bisher über die Hotline 1450 zur Testung anmelden.

Reisebestimmungen beachten

Alle Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die ihren Sommerurlaub im Ausland genießen wollen, werden ersucht, für die Rückreise nach Österreich unbedingt die aktuellen Grenzübertrittsbestimmungen zu beachten. Das betrifft insbesondere südosteuropäische Staaten und die Türkei, wo bei der Einreise nach Österreich ein negativer PCR-Test (nicht älter als vier Tage) vorzulegen oder eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten ist, erinnerte Rüscher. Die gültige Version der Verordnung ist auf www.ris.bka.gv.at abrufbar.

Foto: VLK / Julian Bitsche


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