Freiwilliges + automatisches Pensionssplitting

Derzeit ist in Österreich nur ein freiwilliges Pensionssplitting möglich.

Beim freiwilligen Pensionssplitting kann der Elternteil, der erwerbstätig ist, für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes bis zu 50% seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen lassen.

Die Übertragung kann bis zum 10. Geburtstag des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

Das freiwillige Pensionssplitting wurde in den letzten Jahren nur von einzelnen wenigen Paaren angewandt – ein deutliches Zeichen, dass diese freiwillige Regelung ihren Zweck nicht erfüllt und nur ein verpflichtendes Splitting für Mann und Frau zum Ziel führt. Die Frauenbewegung fordert daher seit vielen Jahren ein automatisches Pensionssplitting.

 

Infos und Links

Bundeskanzleramt: www.help.gv.at


4 Jahre Pensions-Anrechnung pro Kind

Frauen erhalten pro Kind 4 Jahre Anrechnung als Ersatzzeit, gezählt wird jeweils ab dem jüngsten Kind. Die Höhe beträgt

  • für vor dem 1. Jänner 1955 geborene Personen: Bewertung als Ersatzzeit bei Pensionsantritt 2015 mit 1.112,30 EUR/Mon.
  • für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen (Pensionskonto): Bewertung als Versicherungszeit (es gibt keine Unterscheidung mehr in Ersatz- und Beitragszeiten) mit monatlich 1.735,06 EUR/Mon. im Jahr 2016

Die Bemessungsgrundlagen steigen jährlich. Wird während dieser vier Jahre eine Erwerbsarbeit ausgeführt, gibt es zwar keine "doppelte" Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) zusätzlich aufgeschlagen.

Derzeit sind Familien, deren Kinder in kürzeren Abständen als vier Jahre geboren werden, benachteiligt in Bezug auf die Anrechnung von pensionsbegründenden Zeiten. Dies betrifft auch Zwillingskinder, bei denen die Anrechnungszeit derzeit mit 1,5 multipliziert wird.

Unabhängig vom Altersabstand der Kinder  fordert die Frauenbewegung vier Jahre pensionsbegründende Anrechnung für jedes Kind.

 

Infos & Links

Bundeskanzleramt: http://www.help.gv.at


Was tun gegen die "Pensionsfalle"?

Mütter in Österreich bekommen im Durchschnitt 2,1 Kinder; Geburtenabstand: 2,5 Jahre; sie sind durchschnittlich zu 20% (3,5 Jahre) vollzeit-, zu 45% (7,7 Jahre) teilzeitbeschäftigt und zu 35% (6,3 Jahre) sind sie nicht beschäftigt.
Einer Mutter von zwei Kindern fehlen etwa 10 Jahre Erwerbszeit, in der vollzeitbeschäftigte Frauen im Durchschnitt etwa € 380 Pensionsanspruch erwerben.
Das Pensionssystem ist auf gut verdienende und lange arbeitende Menschen ausgerichtet. Man benötigt mindestens 15 Beitragsjahre (= 180 Versiche-rungsmonate), um überhaupt eine Pension zu beziehen.

Pensionsfallen für Frauen sind daher insbesondere:

  • Keine  oder zu wenige Versicherungszeiten (Achtung auf  geringfügige Arbeitsverhältnsise).
  • Geringes Gehalt durch Teilzeit-Arbeit.
  • Geringeres Gehalt durch ungleiche Entlohnung Männer/Frauen (rund 17% Unterschied bei VZÄ; Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Alterspension eines Mannes 1.557 Euro, die einer Frau aber nur 944 Euro.)

Was tun als Frau?

  • So lange wie möglich einer Erwerbsarbeit nachgehen (Lebensdurchrechnungszeit) – Arbeitsteilung Mutter & Vater
  • BEISPIEL: Frisörin, durchgehend beschäftigt: Bruttopension € 1.240. Eine Frau, die zwei Kinder hat, Karenzzeiten und bis zur Pension in Teilzeit arbeitet, hat einen Anspruch von etwa 620 Euro.
  • Entscheidung der Berufswahl (auch technische Berufe)
  • Besser verhandeln: Arbeits- und Lohnbedingungen
  • Wenn Teilzeit, geringfügig, Dienstleistungsscheck oder gar nicht: freiwillig pensionsversichern! Um Versicherungszeiten auf freiwilliger Basis bzw. eine höhere Pension
  • zu erwerben, ist die Selbst-, Weiter- und Höherversicherung vorgesehen. Nur mit Antrag!
    • Kosten bei Geringfügigkeit: € 60,09/Monat für Pensions- + Krankenvers.
    • Kosten Selbstversicherung: € 662,34/Monat (wenn noch nie pflichtvers.)
    • Kosten Weiterversicherung: mind. € 177,91 – max. € 1.324,68/Monat

 

Infos & Links:


Weitere Infomaterialien zum Download unter: http://www.pensionsversicherung.at


Informationsservice von A-Z für Frauen

Informationsservice von A-Z für Frauen ist ein übersichtliches Nachschlagewerk mit alphabetisch gereihten Stichwörtern, Kontaktadressen sowie umfangreichen Informations- und Serviceangeboten. Die Informationen werden laufend überarbeitet und aktualisiert.

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Informationen von A-Z für Frauen in Vorarlberg


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